AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Version 3.2
von qlp – digital branding OG (Säulengasse 5/1, 1090 Wien)
Wien, März 2025
zu Dienstleistungs- und Lieferverträgen:


  1. Allgemeines
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen der qlp – digital branding OG, Säulengasse 5/1, 1090 Wien, nachfolgend „qlp“ genannt.
    2. Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen qlp und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
    3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen, sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von qlp schriftlich bestätigt werden.
    4. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht qlp ausdrücklich.
    5. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.
    6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
    7. Der Kunde bestätigt den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen zu kennen.

  1. Zustandekommen des Vertrags
    1. Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 14 Tage nach Abgabedatum.
    2. Der Vertrag über die Dienstleistungen, Angebote und Produkte von qlp kommt durch das Abschließen eines schriftlichen oder mündlichen Vertrags oder über eine Zustimmung per E-Mail zustande und tritt sofort in Kraft.
    3. Bei Dauerschuldverhältnissen ist der abgeschlossene Vertrag ein Jahresvertrag, es sei denn, im Einzelfall wurde etwas anderes gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung vereinbart.

  1. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirken
    1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass innerhalb des Vertrags mit qlp ausschließlich Beratungs-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden.
    2. Mitarbeiter und/oder Beauftragte von qlp können keine von den Leistungsbeschreibungen, den Tarifen sowie diesen AGB abweichende Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Garantieerklärungen bezüglich des zu erreichenden Erfolgs abgeben.
    3. Alle Leistungen von qlp sind vom Kunden zu prüfen und von ihm binnen 8 Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen der Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
    4. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden akzeptierten schriftlichen Angebots. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch qlp. Entfällt eine detaillierte Leistungsbeschreibung oder sind einzelne Punkte unklar definiert, liegt es im Ermessen von qlp, wie und in welchem Umfang diese Punkte ausgeführt werden.
    5. Der Kunde wird qlp zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird qlp von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten in Folge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von qlp wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
    6. Der Kunde ist weiters dazu verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechte-clearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. qlp haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch die Verfügung gestellte Unterlagen. Wird qlp wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde qlp schad- und klaglos; er hat qlp sämtliche Nachteile zu ersetzen, die qlp durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, qlp bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
    7. Angaben des Kunden über seine bestehenden EDV-Systeme, geplanten Hardwareänderungen oder funktionale Aspekte sind von qlp nicht auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Für diese Angaben ist alleinig der Kunde verantwortlich.
    8. Nach Vollendung und Übergabe eines Projektes ist der Kunde zur Abnahme des Projektes verpflichtet, sofern die erbrachte Leistung durch qlp den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Frist für die Abnahme beträgt 14 Tage ab dem Tag der Übergabe. Der Kunde verpflichtet sich, das Projekt zu prüfen und die Funktionen zu testen. Etwaige Mängel sind sofort anzuzeigen.
    9. Der Auftrag gilt als abgeschlossen: Bei Beratungstätigkeiten nach Ende der „Beratereinheit“. Bei der „Website“ mit der Übergabe des Dokuments, bei Online-Marketing-Aktivitäten (z. B. Google Ads, Facebook Ads etc.) bei Freigabe durch den Kunden.

  1. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
    1. qlp ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
    2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. qlp wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
    3. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund.

  1. Leistungs- und Lieferfristen
    1. Alle von qlp angegebenen Lieferfristen gelten als nur annähernd vereinbart. Ein Überschreiten der Lieferfristen begründet in keinem Falle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder den Anspruch auf Schadenersatz. qlp ist berechtigt, Aufträge zur Lieferung oder Dienstleistung in Teilen zu erfüllen und diese Teilleistungen einzeln zu fakturieren.
    2. Verzögert sich die Leistung von qlp aus Gründen, die qlp nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses, und es verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und qlp berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    3. Korrekturschleifen: Nachdem der Kunde den ersten Entwurf erhalten hat, sind auf dessen Wunsch bis zu 2 Korrekturschleifen unentgeltlich möglich. Hat der Kunde weitere Änderungswünsche, wird jede weitere Korrekturrunde mit einem Mehraufwand zum aktuellen Stundensatz berechnet. Dies gilt für alle Entwürfe unabhängig von ihrer Art.

  1. Honorar und Zahlungsmodalitäten
    1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von qlp für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. qlp ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
    2. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung, soweit nichts anderes vereinbart.
    3. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
    4. Anfallende Barauslagen wie Gebühren, Reisespesen (außerhalb Wiens) und Materialkosten, die zur Angebotslegung noch nicht feststehen, sind im vereinbarten Preis nicht enthalten und werden gesondert nach Rechnungslegung verrechnet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt.
    5. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, kann qlp Vorauszahlung verlangen sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen qlp auch zu, wenn der Kunde sich mit der Zahlung in Verzug befindet.
    6. Ebenfalls sind Leistungen von Dritten (wie z. B. Zahlungen für Google Ads, Facebook Ads usw.) im vereinbarten Honorar grundsätzlich nicht enthalten.
    7. Bei Beratungsgesprächen außerhalb von Wien wird dem Kunden ab Stadtgrenze Wien als Fahrtkostenersatz € 0,42 pro gefahrenen Kilometer verrechnet.
    8. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von qlp – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch qlp – einseitig ändert oder abbricht, hat er qlp die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten.
    9. Jährliche Gebühren für Domains, Server, Hosting und Portalpräsentationen inkludieren keine Dienstleistungen wie beispielsweise für die Aktualisierung der Webseiten oder Portalpräsentationen.
    10. Die von qlp erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten festgesetzten Honorars Eigentum von qlp. Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum.
    11. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen den ausdrücklichen Widerspruch von qlp erstellte Pläne zu verwirklichen, sofern nicht sämtliche offene Rechnungen bezahlt sind.
    12. 50 % des vereinbarten Honorars (bei Beratungen/Konzeptionierungen/Umsetzungen, die sich über einen längeren Zeitraum ziehen) sind grundsätzlich mit Abschluss des Vertrags per Banküberweisung bis spätestens 8 Tage nach Auftragserteilung zu leisten. Dies wird am Vertrag vermerkt. Die restlichen 50 % des Honorars sind spätestens am angegebenen Tag der vollständigen Erfüllung der im Vertrag vereinbarten Leistungen per Banküberweisung zu leisten. Dies betrifft Aufträge ohne fortlaufende Betreuung, jedoch ist qlp berechtigt, Zwischen- oder Teilrechnungen während des Auftragszeitraums zu stellen.
    13. Leistungsverträge mit einer Leistungsfrist über einen längeren Zeitraum werden monatlich oder quartalsmäßig im Voraus verrechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
    14. Ansonsten sind sämtliche Beträge binnen 8 Tagen nach Rechnungslegung auf das angeführte Konto ohne Abzug zu leisten.
    15. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen.
    16. Im Falle eines schuldhaften Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % des noch fälligen Betrags berechnet.
    17. qlp ist berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten Mahnspesen in Höhe von brutto € 20,- in Rechnung zu stellen.
    18. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden kann qlp sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
    19. Weiters ist qlp nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrags zu erbringen (Zurückhaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

  1. vorzeitige Auflösung
    1. qlp ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Vor allem betrifft dies die Verletzung der Mitwirkungspflichten, Zahlungsausstände, schuldhaftes Verhalten und bedenkliche Bonität mit Setzung einer 14-tägigen Nachfrist.
    2. Werden vom Kunden die für die Umsetzung des Projektes benötigten Unterlagen und Dateien nicht zeitgemäß zur Verfügung gestellt, insbesondere wenn dieser Umstand eine Finalisierung des Projektes wesentlich erschwert oder unmöglich macht, ist qlp berechtigt, den Vertrag und sämtliche Vereinbarungen aufzulösen. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden nach Arbeitsstunden in Rechnung gestellt.
    3. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn qlp fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags verstößt.

  1. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
    1. Der Kunde kann Verträge über wiederkehrende Leistungen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, zum Ende einer Leistungsperiode, kündigen. Die Kündigung muss schriftlich fristgerecht an die im Web veröffentlichte Post-Adresse erfolgen (es sind keine Kündigungen per Mail möglich). Wird zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um eine weitere Leistungsperiode. Bei Jahresverträgen beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, bei Verträgen mit Leistungsperioden von einem Monat gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.

  1. Konzept- und Ideenschutz
    1. Hat der potentielle Kunde qlp vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt qlp dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrags nach, so gilt nachstehende Regelung:
    2. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch qlp treten der potentielle Kunde und qlp in ein Vertragsverhältnis (Pitching-Vertrag) ein. Auch diesem Vertrag liegen die AGB zugrunde.
    3. Der potentielle Kunde erkennt an, dass qlp bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
    4. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von qlp ist dem Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
    5. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachte und somit als Ursprung der Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
    6. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von qlp im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

  1. Eigentumsrecht und Urheberrecht
    1. Alle Leistungen von qlp, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Konzepte) und Workshops, auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von qlp und können von qlp jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung des vereinbarten Verwendungszwecks. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von qlp setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von qlp in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von qlp, so beruht die Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
    2. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von qlp, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von qlp und des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogenannten „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. qlp ist nicht zur Herausgabe verpflichtet.
    3. Für die Nutzung von Leistungen von qlp bzw. von Werbemitteln, für die qlp konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrags – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von qlp notwendig.

  1. Kennzeichnung
    1. qlp ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf qlp und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
    2. qlp ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

  1. Webhosting und Domain
    1. qlp tritt in diesem Bereich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Provider auf. Die Registrierung der Domain kann vom Kunden selbst oder nach Bevollmächtigung von qlp veranlasst werden.
    2. Bei erfolgreicher Registrierung der Domain wird der Kunde mit allen Rechten und Pflichten als Domaininhaber eingetragen. Der Domaininhaber ist für die bereitgestellten Informationen auf dem vom Provider zur Verfügung gestellten Hosting-Produkt vollumfänglich verantwortlich.
    3. qlp wird nach Vertragsabschluss die Beantragung des bestellten Domainnamens bei der jeweiligen Registratur vornehmen. qlp übernimmt keine Haftung dafür, dass der gewünschte Domainname dem Kunden von der Registrierungsstelle tatsächlich zugeteilt wird. Ist ein beantragter Domainname bereits vergeben, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen.
    4. qlp stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem mit dem Internet verbundenen Server zur Verfügung. qlp ist berechtigt, die Serverstabilität störende Dienste eines Kunden teilweise oder ganz stillzulegen.
    5. qlp übernimmt die Datensicherung der Webseiten nur in jenen Fällen, in denen dies explizit schriftlich vereinbart wurde.
    6. Bezüglich Webhosting und der Domain gelten die AGB des Drittanbieters (Provider, Domain Registrierungsstelle). Jede Haftung durch qlp ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
    7. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung des Webhostings und der Domain direkt über den Hosting-Anbieter.
    8. Bei Vertragsende ist qlp berechtigt, sämtliche Daten des Kunden unwiderruflich zu löschen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Daten vor Beendigung des Vertrags vom Server heruntergeladen werden. Nach Vertragsablauf besteht keine Möglichkeit mehr, die Daten bei qlp abzurufen.

  1. Social Media Kanäle und Google
    1. qlp weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (z. B. Facebook), ebenso wie Google, es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und –auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von qlp nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und –auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. qlp arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die qlp keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zugrunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses bestimmen. qlp beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ und Google einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann qlp aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
    2. qlp stellt dem Kunden Beiträge zur Abnahme zur Verfügung. Diese müssen innerhalb von 5 Werktagen, wenn nicht explizit anders vereinbart, freigegeben werden. Ansonsten gilt der Beitrag als freigegeben.
    3. Google SEO und Google Ads-Schaltungen: Google Ads bestimmt das Ranking der Anzeigen selbst. Der 1. Platz der Anzeigenschaltung kann daher nicht garantiert werden. Das Gleiche gilt für das Ranking der SEO-Optimierung. Das Ranking kann sich täglich ändern und hängt von vielen Faktoren ab, die von qlp nicht beeinflusst werden können.
    4. qlp weist ausdrücklich darauf hin, dass es zu Online-Marketing-Maßnahmen von Ärzten – insbesondere SEA und bezahlte Social-Media-Aktivitäten – keine eindeutige Gesetzeslage in Österreich gibt. Diese Aktivitäten werden daher von der österreichischen Ärztekammer auch nicht empfohlen. Sollte der Auftraggeber dennoch die Durchführung durch qlp wünschen, ist dieser im gegebenen Fall ausschließlich für etwaige Rechtsfolgen der beauftragten Online-Marketing-Maßnahmen in diesem Zusammenhang haftbar.

  1. Widerrufsrecht
    1. Handelt es sich beim Kunden um einen Privatkunden, hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
    2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss qlp mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
    3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
    4. Folgen des Widerrufs: Wenn dieser Vertrag widerrufen wird, hat qlp alle Zahlungen, die vom Kunden gezahlt wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet qlp dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
    5. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er qlp einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde qlp von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  1. Weitere Stornovereinbarungen
    1. Nach Ablauf des 14-tägigen Rücktrittsrechts hat der Kunde weiterhin das Recht – sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt – zu den gesetzlichen Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.
    2. qlp hat allerdings das Recht, sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Tätigkeiten zu verrechnen.
    3. Alle Stornogebühren, die bei den von qlp im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragten Unternehmen anfallen, sind vom Kunden nach den dort gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen.
    4. Bei Buchung eines bezahlten “Beraterworkshops” ist eine Stornierung 7 Tage vorher möglich – wird kurzfristig der Termin abgesagt, dann sind 100 % der Kosten zu tragen.

  1. Gewährleistung und Schadenersatz
    1. qlp leistet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrags Gewähr für die erbrachten Leistungen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, sofern gegen die Pläne oder ausdrückliche Anweisungen von qlp verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen des Kunden zurückzuführen sind.
    2. Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde die von qlp gelieferte Website ändert oder in jeglicher Form umgestaltet. Gleiches gilt für Mängel, die durch Bedienungsfehler auftreten.
    3. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch qlp, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
    4. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch qlp zu. qlp wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde qlp alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. qlp ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für qlp mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- und Minderungsrechte zu.
    5. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber qlp gemäß §933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach der Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.
    6. Für Schäden haftet qlp nur dann, wenn qlp oder einem in seinem Namen beauftragten Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden.
    7. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
    8. Die Haftung für Bot-Angriffe kann nicht übernommen werden.

  1. Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO 
    1. Gegenstand der Vereinbarung
      Die Auftragsverarbeitung umfasst sämtliche Tätigkeiten, die zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind und bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die verarbeiteten Datenkategorien können z. B. Kontaktdaten, Vertragsdaten, Bestelldaten und Verrechnungsdaten umfassen, während die betroffenen Personenkategorien etwa Kunden, Interessenten, Lieferanten und Mitarbeiter sind.
      [Änderung: Platzhalter zur detaillierten Aufgabenbeschreibung und Datendefinition – Ergänzung im Einzelfall.]
    2. Dauer der Vereinbarung
      Diese AVV tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und gilt für die Dauer der zugrunde liegenden Dienstleistungserbringung. Eine Beendigung der AVV erfolgt im Rahmen der vertraglichen Kündigungsmodalitäten; alternativ kann sie durch schriftliche Kündigung beider Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist (z. B. einem Monat zum Quartalsende) beendet werden.
      [Änderung: Flexible Laufzeitregelung gemäß Einzelfallvereinbarung.]
    3. Pflichten des Auftragnehmers
      qlp verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Kunden zu verarbeiten. Insbesondere hat qlp:
      a) Die Vertraulichkeit aller mit der Datenverarbeitung betrauten Personen sicherzustellen,
      b) alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zu ergreifen (Details siehe nachfolgende Anlage),
      c) den Kunden bei der Ausübung der Rechte der betroffenen Personen (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) zu unterstützen,
      d) ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO zu führen,
      e) den Kunden umgehend zu informieren, falls behördliche Weisungen oder eine Aufforderung zur Herausgabe von Daten vorliegen, sofern gesetzlich zulässig, und
      f) dem Kunden – ggf. unter Hinzuziehung Dritter – Einblick in die datenschutzrelevanten Maßnahmen und Verarbeitungsvorgänge zu gewähren.
    4. Ort der Durchführung der Datenverarbeitung
      Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich innerhalb der Republik Österreich.
      [Änderung: Klarstellung des Verarbeitungsortes.]
    5. Sub-Auftragsverarbeiter
      (1) qlp ist grundsätzlich nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden Sub-Auftragsverarbeiter hinzuzuziehen.
      (2) Sofern qlp einen Sub-Auftragsverarbeiter einsetzt, hat dieser dieselben datenschutzrechtlichen Verpflichtungen wie qlp zu erfüllen.
      [Änderung: Regelung zur Beauftragung von Sub-Auftragsverarbeitern gemäß WKO-Muster.]
    6. Beendigung der Datenverarbeitung
      Nach Beendigung der zugrunde liegenden Dienstleistung verpflichtet sich qlp, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten, an den Kunden zu übergeben oder – nach ausdrücklicher Weisung des Kunden – datenschutzgerecht zu vernichten.

  1. Schlussbestimmungen
    1. qlp ist berechtigt, Daten über den Kunden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung zu Zwecken des Marketings und Ähnlichem zu verarbeiten.
    2. Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt, soweit diese Vereinbarung zulässig ist, das sachlich zuständige Gericht im Sprengel des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien als vereinbart.
    3. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.
    4. Vertragsannahme und Versand der AGB
      Die AGB werden dem Angebotsanschreiben als Anlage per E-Mail übermittelt. Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Kunde gleichzeitig mit den beigefügten AGB einverstanden. In diesem Fall gilt der Vertrag als verbindlich abgeschlossen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines
  2. Zustandekommen des Vertrags
  3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirken
  4. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
  5. Leistungs- und Lieferfristen
  6. Honorar und Zahlungsmodalitäten
  7. vorzeitige Auflösung
  8. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
  9. Konzept- und Ideenschutz
  10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
  11. Kennzeichnung
  12. Webhosting und Domain
  13. Social Media Kanäle und Google
  14. Widerrufsrecht
  15. Weitere Stornovereinbarungen
  16. Gewährleistung und Schadenersatz
  17. Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO
  18. Schlussbestimmungen